Die Freigabe für den Anbau und Konsum von Cannabis in Deutschland steht kurz bevor. Das
Cannabis-Gesetz (CanG) wurde am 23.02.24 im Bundestag beschlossen. Ab dem 01.07.24
dürfen Cannabis Social Clubs in Deutschland den Betrieb aufnehmen. In diesem
Zusammenhang sind die sogenannten Cannabis Social Clubs (CSCs), auch
Anbauvereinigungen genannt, in Deutschland in aller Munde. Alle wichtigen rechtlichen
Aspekte zur Legalisierung für dich und CSCs findest du hier.
Bundestag gibt grünes Licht für Cannabis-Legalisierung: Alle wichtigen Fakten
Am Freitag hat der Bundestag mit überwiegender Mehrheit der Ampel-Fraktionen die
Legalisierung von Cannabis beschlossen. Von 637 Abgeordneten stimmten 407 für und 226
gegen das Gesetz, bei vier Enthaltungen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. April Erwachsene unter bestimmten Bedingungen
Cannabis über nicht kommerzielle Vereine beziehen und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen
dürfen, während Minderjährigen Besitz und Konsum weiterhin verboten bleiben. Der
Jugendschutz sowie Aufklärung ist zentraler Bestandteil des Gesetzes.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte das Gesetz energisch und
argumentierte, dass die Legalisierung den Schwarzmarkt, Begleitkriminalität und unsichere
Produktqualität bekämpfen sowie den Aufwand bei der Drogenkriminalitätsbekämpfung
reduzieren würde.
Das CanG ist für den Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig, allerdings könnte die
Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und das Vorhaben potenziell verzögern,
worauf Lauterbach jedoch zuversichtlich reagierte, mögliche Probleme lösen zu können.
Das bedeutet die Legalisierung für dich
Kurz und knapp die wichtigsten Veränderungen für dich und deinen Alltag ab dem 01.04.2024
mit dem Inkrafttreten des CanG.
- Volljährigkeit: Das Gesetz gilt für Erwachsene ab 18 Jahren.
- Legalität: Der Besitz und Konsum von Cannabis wird legal. Dies bedeutet, dass Erwachsene
nicht länger strafrechtlich verfolgt werden, solange sie sich innerhalb der gesetzlich
festgelegten Grenzen bewegen. - Erwerb und Anbau: Erwachsene dürfen Cannabis über nicht kommerzielle Vereine, sog.
Cannabis Social Clubs, beziehen und bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf
zuhause anbauen. Dies ermöglicht einen kontrollierten und verantwortungsvollen Umgang mit
Cannabis. - Mengen: 25 Gramm dürfen zu jeder Zeit mitgeführt werden. Zuhause dürfen 50 Gramm
gelagert werden. Mengenangaben beziehen sich stets auf das getrocknete Endprodukt. - 100 Meter Tabuzone: Im Umkreis von 100 Metern um z.B. Schulen, Sportstätten oder Kitas
gilt eine Tabuzone für den Konsum von Cannabis. - Sperrzeiten in Fußgängerzonen: Zwischen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist das Rauchen in
Fußgängerzonen von Innenstädten untersagt. - Amnestie: Straferlass für vergangene Delikte in Bezug auf Cannabis sind möglich.
- Qualitätssicherung: Durch regulierte Vertriebswege können Konsumenten auf sicherere
Produkte zugreifen. Die Gefahr von verunreinigtem oder mit Schadstoffen versehenem
Cannabis wird reduziert, da die Produkt Qualität überwacht wird. - Schutz von Minderjährigen: Die Legalisierung umfasst strenge Regelungen zum Schutz von
Minderjährigen. Besitz und Konsum von Cannabis bleiben für Personen unter 18 Jahren
verboten. - Reduzierung der Schwarzmarktaktivitäten: Mit der Legalisierung und dem regulierten Verkauf
von Cannabis wird ein Rückgang der Schwarzmarktaktivitäten und der damit verbundenen
Kriminalität erwartet. Dies kann auch zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden
führen. - Gesundheitsaufklärung und Prävention: Teil der Legalisierung ist auch ein verstärkter Fokus
auf Aufklärung und Präventionsmaßnahmen. Konsumenten erhalten mehr Informationen über
den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und mögliche Risiken.
Das bedeutet die Legalisierung für Anbauvereinigungen / Cannabis Social Clubs
Cannabis Social Clubs müssen eine Lizenz beantragen und können frühestens ab dem
01.07.2024 den Betrieb aufnehmen.
- Jugendschutz: Jeder Verein ist dazu verpflichtet, ein Konzept für Gesundheits- und
Jugendschutz zu entwickeln sowie einen Beauftragten für Suchtprävention zu ernennen.
Dieser Beauftragte muss eine entsprechende Schulung absolvieren und regelmäßig an
Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. - 500er Grenze: Jeder Verein darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
- Abgabe: Jedes Mitglied darf monatlich maximal 50 Gramm vom Verein beziehen. Die
Höchstmenge pro Tag liegt bei 25 Gramm. - Unter 21 Jahre: 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm monatlich beziehen. Die THCHöchstgrenze liegt bei 10%.
- Neutrale Verpackung: Es sind nur neutrale Verpackungen zulässig. Darauf müssen wichtige
Infos wie Gewicht, Sorte, Erntedatum oder THC-Gehalt ablesbar sein. - Neutrale Verpackung: Es sind nur neutrale Verpackungen zulässig. Darauf müssen wichtige
Infos wie Gewicht, Sorte, Erntedatum oder THC-Gehalt ablesbar sein. - Mitgliedschaftsdauer: Jedes Mitglied muss mindestens drei Monate im Verein Mitglied
bleiben. - Maximal eine Mitgliedschaft: Mitgliedschaften in mehreren CSCs einer Person sind verboten.
- Betrieb des Vereins: Der Verein gilt als gemeinnützig und darf nicht kommerziell Betrieben
werden. - Kosten für Mitglieder: Mitgliedschaftsbeiträge können anfallen, müssen aber nicht. Achte bei
der Wahl des CSCs genau auf die Satzung und etwaige Gebühren!